Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
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Staatsrechtliche Grenzen. Das Anwendungsgebiet deutscher DBA stimmt in der Regel mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes überein. Hierzu zählen auch die Zollausschlussgebiete (Büsingen, Helgoland), die Zwölfmeilenzone und die zum Führen der deutschen Flagge berechtigten Handelsschiffe, sofern sie sich in inländischen Gewässern oder auf hoher See befinden. Das Zollanschlussgebiet Kleinwalsertal) gehört hingegen zum Ausland. Das deutsch-luxemburgische Kondominium an Mosel, Saar und Our gehört zum Geltungsbereich beider Staaten, so dass eine Doppelbesteuerung — sofern diese überhaupt auftreten kann — nur über das Verständigungsverfahren beseitigt werden kann.
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Festlandsockel. Anders als das Küstenmeer gehört der Festlandsockel nicht zum deutschen Staatsgebiet. Wie die meisten anderen Küstenstaaten beansprucht jedoch auch Deutschland über die Grenzen seiner Küstengewässer hinaus eine begrenzte Souveränität für die Erforschung und die Ausbeutung der Naturschätze im Bereich des Festlandsockels. Aus diesem Grund sind die de...