Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
122
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Russland (1996/2008) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung.
123
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Russland (1996/2008) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten.
124
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Das DBA-Russland (1996/2008) enthält keine dem Wortlaut des PPT entsprechende Regelung. Auch andere sog. Missbrauchsvermeidungsvorschriften oder ein Vorbehalt entsprechender nationaler Regelungen sind im Abkommen nicht enthalten.