Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
98
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Kanada (2001) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung. Es enthält jedoch in Art. 29 Abs. 3 eine Regelung, dass das Abkommen für bestimmte Gesellschaften, Trusts und Personengesellschaften keine Anwendung findet, die mit ihren Einkünften in dem Vertragsstaat, in dem sie ihren Sitz haben, nur deshalb steuerlich begünstigt werden, weil ihre Gesellschafter nicht in diesem Vertragsstaat ansässig sind. Hintergrund dieser Regelung sind insbesondere die kanadischen Non-Resident-owned-Investment-Corporations, die in Kanada ihren Sitz haben, deren gesamte Gesellschaftsanteile jedoch von oder für in Kanada nicht ansässigen Personen gehalten werden und deren vorhandenes Fremdkapital zudem vollständig aus ausländischen Quellen stammt.
99
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Kanada (2001) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten.
100
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Das DBA-Kanada (2001) en...