Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Großbritannien (2010/2014/2022) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung. Eine Regelung über die „Einschränkung der Abkommensvergünstigungen“ enthält Art. 24 DBA-Großbritannien (2010/2014/2022) für Einkünfte, bzgl. derer das DBA-Großbritannien (2010/2014/2022) ein (ausschließliches) Besteuerungsrecht einräumt und für die Großbritannien eine Besteuerung nach Maßgabe der „remittance-basis“-Regeln anbietet. Eine Freistellung oder Anrechnung wird nach DBA nur dann gewährt, wenn die Einkünfte in Großbritannien nachweislich tatsächlich besteuert worden sind.
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Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das Protokoll zum DBA-Großbritannien (2010/2014/2022) enthält in Ziff. 3 eine im Vergleich zu Art. 29 Abs. 8 OECD-MA ähnliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Die Regelung bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf die Anwendung von Art. 10 (Dividenden), Art. 11 (Zinsen) und Art. 12 (Lizenzgebühren).
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Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvor...