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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Stellenwert in der deutschen DBA-Politik

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Deutsche (vorläufige) Auswahlentscheidung im Rahmen des MLI. Um den BEPS-Mindeststandard zu erfüllen, hat Deutschland sich im Rahmen der (vorläufigen) Auswahlentscheidung bei Unterzeichnung des MLI für die Vereinbarung eines PPT entschieden. Deutschland hat dabei den Vorbehalt gem. Art. 7 Abs. 15 Buchst. b MLI eingelegt und sich somit vorbehalten, die Anwendung des PPT in den Fällen auszuschließen, in denen das betroffene DBA bereits eine entsprechende allgemeine Missbrauchsvermeidungsklausel enthält. Diese DBA wurden unter Angabe der Artikel- und Absatznummer der entsprechenden Vorschriften notifiziert. Deutschland hat sich in der vorläufigen Auswahlentscheidung zudem gegen die Möglichkeit entschieden, eine Regelung entsprechend Art. 7 Abs. 4 MLI für die vom MLI erfassten DBA auszuwählen. Diese Regelung besagt, dass die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten Abkommensvergünstigungen gewähren können, obwohl diese nach dem PPT zu versagen wären, wenn sie aufgrund eines Antrags der betroffenen Person zu der Auffassung gelangen, dass dieser Person die Vergünstigungen ohne die missbräuchl...

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