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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

5. Rechtsfolge

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Nichtgewährung des Vorteils. Rechtfolge ist, dass der festgestellte DBA-Vorteil nicht zu gewähren ist. Hierin unterscheidet sich der PPT wesentlich von § 42 AO, der auf die „angemessene rechtliche Gestaltung“ die steuerlichen Normen anwendet. Die Regelung verwendet eine „wenn“ und keine „soweit“ -Formulierung, ist aber auf den spezifischen Abkommensvorteil einer Person gerichtet. In der Literatur wird insoweit das Erfordernis einer teleologischen Reduktion diskutiert. Greift ein PPT ein, kann der Steuerpflichtige sich für die jeweils betroffenen Einkünfteteile nicht auf die ansonsten einschlägige begünstigende Regelung des DBA berufen. Die Anwendung anderer Regelungen des DBA wird dem Wortlaut nach nicht in Betracht gezogen. Insoweit wird der Steuerpflichtigen so behandelt, als gäbe es kein DBA. Die nationalen Besteuerungsrechte der Vertragsstaaten werden insoweit nicht begrenzt. Weitere Schlussfolgerungen sind von den Vertragsstaaten nicht zu ziehen.

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