Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Stellenwert in der deutschen DBA-Politik
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Deutsche (vorläufige) Auswahlentscheidung im Rahmen des MLI. Gemäß der (vorläufigen) Auswahlentscheidung bei Unterzeichnung des MLI hat sich Deutschland gegen die Vereinbarung einer SLoB entschieden. Auch die Möglichkeit, dass der andere Vertragsstaat diese einseitig implementiert, wurde abgelehnt. (Beiderseitige) Regelungen, die einer SLoB entsprechen, finden sich jedoch dennoch in einigen DBA, die Deutschland in jüngerer Zeit abgeschlossen hat. Die Aufnahme dieser Regelungen in die DBA dürfte jedoch auf den Wunsch des jeweiligen Verhandlungspartners zurückzuführen sein.
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Abwägung. Eine SLoB beruht auf objektiven Kriterien und gibt daher im Vergleich zu einem PPT ein höheres Maß an Rechtssicherheit. Eine SLoB als vereinfachte Bestimmung zur Beschränkung der Abkommensvorteile bietet jedoch keinen ausreichenden Schutz vor Abkommensmissbrauch, jedenfalls nicht in den Fällen, in denen der Abkommensmissbrauch durch eine qualifizierte Person erfolgt. Das wird auch durch den Mindeststandard zu Aktionspunkt 6 ausgedrückt, da die SLoB allein den BEPS-Mindest...