Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. Funktionsweise der Regelung und Rechtsfolge
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Funktionsweise. Im Ergebnis tritt die Abkommensberechtigung erst mit Erfüllung der (S)LoB ein. Eine (S)LoB wirkt dadurch, dass bei den erfassten Sachverhalten neben der Ansässigkeit weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, um eine für die DBA-Vergünstigung qualifizierte Person zu sein, wie ein „Super-Ansässigkeits-Test“. Die Regelung verwehrt einer ansässigen Person grundsätzlich die Abkommensberechtigung. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Person zu der aufgeführten Personengruppe gehört oder eine der sonstigen Voraussetzungen, die zur Abkommensberechtigung führen, gegeben ist. Unter den sonstigen Voraussetzungen finden sich verschiedene sog. objektive Tests und ein subjektiver Test.
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Rechtsfolge. Sind die Voraussetzungen, die die SLoB aufstellt, erfüllt, erhält die berechtigte Person alle Vergünstigungen nach dem DBA, sofern die weiteren Voraussetzungen der jeweiligen DBA-Norm und der weiteren Regelungen im Abkommen vorliegen.