Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. EU-Recht/Völkerrecht
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Europäisches Primärrecht. Regelungen in DBA sind als Teil des jeweiligen Ertragssteuersystems der Mitgliedstaaten am Maßstab des Unionsrechts, insbesondere dem der europäischen Grundfreiheiten, zu messen. Da jedoch im Bereich der Ertragsbesteuerung keine Vollharmonisierung durch Unionsrecht gegeben ist, bleiben die Mitgliedstaaten befugt insbesondere zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen. Daraus folgt m.E., dass für sich genommen eine Regelung in einem DBA, die dazu führt, dass eine begünstigende Regelung des DBA selbst nicht angewandt wird, nicht gegen die europäischen Grundfreiheiten verstoßen kann. Zum einen enthalten diese kein grundsätzliches Verbot der Doppelbesteuerung. Zum anderen verbieten die Grundfreiheiten unilaterale Diskriminierungen und Beschränkungen und nicht solche, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer autonomer Rechtsordnungen ergeben. Eine eventuell bestehende Diskriminierung bzw. Beschränkung, die sich aus unilateralem Handeln, d.h. der...