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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Konsulatsangehörige. Art. 30 DBA-Großbritannien i.d.F. vom enthielt erstmalig eine zu Art. 28 OECD-MA wortgleiche Regelung. Durch die Neufassung des DBA-Großbritannien vom wurden die Regelungen um einen zweiten Absatz ergänzt, der — ungeachtet des Art. 14 Abs. 1 Buchst. c des am unterzeichneten Konsularvertrags — die Geltung der Art. 18 Abs. 1 und 23 Abs. 1 Buchst. d des Abkommens für die von Konsulatsangehörigen bezogenen Dienstbezüge, Gehälter, Löhne und Vergütungen anordnet. Hintergrund der Revision war, dass die bisherige Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Ortskräften nach Art. 18 Abs. 1 im Zusammenspiel mit den steuerlichen Befreiungen des Konsularvertrags vom und des national britischen Rechts dazu führen konnte, dass deren Vergütungen in keinem Vertragsstaat zu besteuern waren. Zu Besonderheiten bei Ortskräften vgl. auch Rz. 28.

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