Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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C. Deutsches Muster-DBA
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Identische Regelung. Art. 29 der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA stimmt inhaltlich vollumfänglich mit Art. 28 überein. Der Text der deutschen Verhandlungsgrundlage („deutsches Muster-DBA“) sowie eine zusammenhängende und systematische Kommentierung der Abweichungen und Besonderheiten des deutschen Muster-DBA gegenüber dem OECD-MA sind als Anhang 4 Rz. 1 ff. Bestandteil des Kommentars.