Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Nationale Regelungen betreffend Diplomaten und Konsularbeamte
43
§ 1 Abs. 2 EStG. Das in § 1 Abs. 2 EStG normierte Kassenstaatsprinzip sieht für deutsche Staatsangehörige, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, eine vom Wohnsitz oder gewöhnlichen S. 1900 Aufenthalt unabhängige unbeschränkte Steuerpflicht vor, sofern sie im Empfangsstaat nicht oder nur beschränkt einer Einkommensbesteuerung unterliegen. Diese auf § 14 Abs. 2 StAnpG zurückgehende „erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht“ wurde zunächst als „Spiegelbild der völkerrechtlichen Privilegien“ nur angewandt, wenn der Steuerpflichtige im Empfangsstaat kraft Völkerrecht nicht wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden durfte. Nach einem Urt. des FG Köln soll die Regelung aber — unabhängig vom völkerrechtlichen Status — auch dann Anwendung finden, wenn der ausländische Empfangsstaat den Steuerpflichtigen nach seinem nationalen Recht tatsächlich wie einen beschränkt Steuerpflichtigen behandelt. Grundsät...