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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

1

Vorrang spezieller völkerrechtlicher Privilegien. Art. 28 soll sicherstellen, dass die völkerrechtlich oder aufgrund besonderer Übereinkünfte geregelten steuerlichen Privilegien der Diplomaten und Konsularbeamten (sog. fiskalische Immunität) durch das DBA nicht beschränkt werden. Die Norm trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Sonderregelungen zur Besteuerung dieser Personengruppen bestehen, die vor allem im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) normiert worden sind. Um mögliche Widersprüche zwischen den beiden Gruppen völkerrechtlicher Normen zu vermeiden, bestimmt Art. 28, dass die in Bezug genommenen völkerrechtlichen Regelungen und sonstigen Übereinkünfte dem Abkommensrecht vorgehen. Sehen diese eine Steuerbefreiung vor, hat die Besteuerung im Empfangsstaat zu unterbleiben, auch wenn das DBA ihm an sich das Besteuerungsrecht zuweist. Hierin bestätigt sich der allgemeine Grundsatz, nach dem die DBA Steuerpflichten weder begründen, noch bestehende Steuerp...

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