Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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EU-Beitreibungsrichtlinie. Für Spanien als Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt die EU-Beitreibungsrichtlinie (vgl. Rz. 18 und Kommentierung zum EUBeitrG im Anhang 2). Sie wurde mit der Richtlinie 2010/24/EU v. revidiert. Die neue Richtlinie ist seit dem anwendbar. Sie ersetzt die Richtlinie 2008/55/EG (siehe Rz. 18). Die praktische Durchführung der Vollstreckungshilfe im Verhältnis zu Spanien richtet sich im Wesentlichen nach dieser Richtlinie. Da die Richtlinie die Regelungsinhalte des Art. 27 OECD-MA im Wesentlichen abdeckt und teilweise sogar erweitert, entspricht die Amtshilfe bei der Vollstreckung den Vorgaben des Art. 27.