Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Keine Konsultationsvereinbarung. Eine Konsultationsvereinbarung zwischen China und Deutschland über die Art und Weise der Durchführung der Vollstreckungshilfe existiert nicht. Ohne eine solche Vereinbarung ist eine tatsächliche Durchführung der Vollstreckungshilfe nicht möglich.