Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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5. Verhältnis der Regelungen zueinander
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Konkurrenzen. Können für die Vollstreckung von Steuern oder Abgaben mehrere Rechtsgrundlagen in Anspruch genommen werden, stehen diese Rechtsgrundlagen gleichwertig nebeneinander. Im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten ist geregelt, dass die Finanzbehörden Vollstreckungshilfe i.d.R. auf Grundlage des EU-Beitreibungsgesetzes in Anspruch nehmen sollen. Im Verhältnis zu Österreich hat die EU-Beitreibungsrichtlinie gem. einer Konsultationsvereinbarung v. Vorrang gegenüber dem Vertrag über „Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen“ von 1954.