Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
169
OECD-Standard. Der Text des Art. 25 DBA-Spanien entspricht dem OECD-Standard. In Nr. X des Protokolls ist präzisiert, wie die an einen anderen Staat übermittelten Daten zu schützen sind.
170
EU-Amtshilferichtlinie. In Spanien gilt im Bereich des Auskunftsaustauschs die EU-Amtshilferichtlinie in ihrer geltenden Fassung. Im Bereich der Umsatzsteuer gilt die EU-Zusammenarbeitsverordnung. Ebenso ist Spanien einer der Signatarstaaten der OECD/Europaratskonvention, die für Spanien in der Form der Protokollerklärung von 2010 am in Kraft getreten ist (siehe Rz. 25).
171
Peer Review Prozess. Spanien wurde im Oktober 2011 vom Global Forum im Rahmen des Peer Review Prozesses geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass Spanien im Wesentlichen alle Vorgaben des OECD-Standards einhält. Spanien erteilt demnach auch Informationen, die von Banken oder anderen Finanzinstitutionen stammen.
172
OECD/Europaratskonvention. Am hat Spanien das Ergänzungsprotokoll 2010 zu der OECD/Europaratskonvention gezeichnet. Bereits am hat Spanien die ursprüngliche Konvention von 198...