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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Art. 26 DBA-Österreich. Art. 26 DBA-Österreich entspricht im Wesentlichen Art. 26 OECD-MA. Zusätzlich wurde in Art. 26 Abs. 2 DBA-Österreich aufgenommen, dass die übermittelten Informationen für andere Zwecke verwendet werden können, wenn sie nach dem Recht beider Staaten für diese anderen Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staats dieser Verwendung zugestimmt hat. Ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde des übermittelnden Staats ist eine Verwendung für andere Zwecke nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden dringenden S. 1861 Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit einer Person oder für bedeutende Vermögenswerte erforderlich ist und Gefahr im Verzug besteht. In diesem Fall ist die zuständige Behörde des übermittelnden Staats unverzüglich, um nachträgliche Genehmigung der Änderung zu ersuchen. Wird die Genehmigung verweigert, ist die weitere Verwendung der Informationen für andere Zwecke unzulässig. Ein möglicherweise durch die...

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