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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

147

OECD-Standard. Der Text des Art. 27 entspricht dem OECD-Standard. In Nr. XVIII. des Protokolls ist präzisiert, wie die an einen anderen Staat übermittelten Daten zu schützen sind und welche Rechte der Steuerpflichtige in Bezug auf ausgetauschte Daten hat.

148

EU-Amtshilferichtlinie. In den Niederlanden gilt im Bereich des Auskunftsaustauschs die EU-Amtshilferichtlinie in ihrer geltenden Fassung. Im Bereich der Umsatzsteuer gilt die EU-Zusammenarbeitsverordnung. Ebenso ist die Niederlande einer der Signatarstaaten der OECD/Europaratskonvention, die für die Niederlande in der Form der Protokollerklärung von 2010 am in Kraft getreten ist (siehe Rz. 25).

149

OECD-Standard. Die Niederlande wurden im Oktober 2011 vom Global Forum im Rahmen des Peer Review Prozesses geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Niederlande im Wesentlichen alle Vorgaben des OECD-Standards einhalten. Die Niederlande erteilen demnach auch Informationen, die von Banken oder anderen Finanzinstitutionen stammen.

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