Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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OECD-Standard. Mit Art. 25 wurde im DBA-Luxemburg der OECD-Standard verankert. Aufgrund der internationalen Entwicklung war Luxemburg gezwungen, im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander sein striktes Bankgeheimnis aufzuheben. Die im Schlussprotokoll vorgegebenen Anforderungen für ein Ersuchen, um Informationshilfe sind so auszulegen, dass sie einen effektiven und dem OECD-Standard entsprechenden Informationsaustausch nicht behindern.
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Peer Review Prüfung. Luxemburg wurde im August 2011 vom Global Forum im Rahmen des Peer Review Prozesses geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass Luxemburg nicht alle Vorgaben des OECD-Standards einhält. Luxemburg wurde aufgegeben, die Empfehlungen des Global Forum bis zur Phase 2 der Prüfung in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 umzusetzen. In der Phase zwei der Prüfung erzielte Luxemburg im Jahr 2015 ein „Largely Compliant“ und erfüllte damit die Anforderungen des OECD-Standards.
S. 1860
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EU-Amtshilferichtlinie. In Luxemburg gilt im Bereich des Auskunftsaustauschs die EU-Amtshilferichtlinie in ihrer geltenden Fassung. Im Bereich der U...