Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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5. Sonstige Rechtsgebilde
26
Unternehmen. Ein Unternehmen ist keine Person i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a. Dies folgt u.a. aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. d, nachdem ein Unternehmen von einer Person betrieben wird und daher nicht selber Person sein kann.
27
Betriebsstätte. Ebenfalls keine Person ist eine Betriebsstätte i.S.d. Art. 5. Eine Betriebsstätte ist Teil eines Unternehmens und daher wie das Unternehmen selbst keine Person im abkommensrechtlichen Sinne (vgl. Art. 5 (2014) Rz. 3).