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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Regelungszweck

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Keine Berufung auf Abs. 3. Nach Art. 26 Abs. 1 soll der internationale Informationsaustausch im weitest gehenden Umfang stattfinden. Lediglich sog. Fishing-Expeditions sind nicht erlaubt (siehe Rz. 56). Art. 26 Abs. 3 beschreibt die Tatbestände, bei denen der ersuchte Vertragsstaat eine Auskunftserteilung verweigern kann (siehe Rz. 77 ff.). Art. 26 Abs. 5 stellt klar, dass die Berufung auf Art. 26 Abs. 3 nicht erlaubt ist, wenn sich die Information im Besitz einer Bank, einer anderen Finanzinstitution, eines Beauftragten, Bevollmächtigten oder Treuhänders befinden oder weil sie sich auf Informationen über Eigentumsverhältnisse von natürlichen oder juristischen Personen beziehen.

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