Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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4. Abgrenzung zu anderen Formen der Amtshilfe
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Kombinierbarkeit. Die beschriebenen Formen des Informationsaustauschs können miteinander verbunden werden. So kann z.B. die im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs erlangte Information Anlass für ein Ersuchen sein oder eine spontane Informationsübermittlung kann Nachfragen hervorrufen. Art. 26 OECD-MK Rz. 9.1 nennt auch gleichzeitige Prüfungen, die Anwesenheit von ausländischen Prüfern im anderen Staat oder auch den branchenweiten Informationsaustausch. Bei der Anwesenheit von ausländischen Prüfern ist zu beachten, dass hoheitliche Maßnahmen i.d.R. nur von inländischen Prüfern vorgenommen werden dürfen. Ausländische Prüfer können bei Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen Fragen stellen oder Dokumente einsehen. Im Rahmen der zwischenstaatlichen Amtshilfe können neben dem Informationsaustausch auf Ersuchen, dem spontanen und automatischen Informationsaustausch auch koordinierte bi- und multilaterale steuerliche Außenprüfungen durchgeführt werden. Hierzu zählen gleichzeitige Prüfungen (Simultanprüfungen) sowie ge...