Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
642
Zeitlichen Anwendungsbereich des DBA-Niederlande 2012 prüfen. Wegen der erheblichen Unterschiede ist zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt, zu dem ein Verständigungsverfahren geführt werden soll, in den zeitlichen Anwendungsbereich des DBA-Niederlande 2012 fällt (siehe oben Rz. 638).
643
Bei Anwendbarkeit der alten Regeln: Antrag nur bei nachgewiesener Doppelbesteuerung, Frist von vier Jahren, ggf. Relevanz innerstaatlicher Umsetzungsfristen, kein Schiedsverfahren. Nach Art. 22 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 ist ein Verständigungsverfahren nur möglich, wenn eine tatsächlich schon erfolgte Doppelbesteuerung nachgewiesen wird. Außerdem gilt: Bei DBA ohne Antragsfrist aus Sicht der deutschen Verwaltung Antragstellung innerhalb von 4 Jahren ab der relevanten Besteuerungsmaßnahme (siehe oben Rz. 90); ggf. Relevanz innerstaatlicher Umsetzungsfristen, kein Schiedsverfahren.
644
Bei Anwendbarkeit des Art. 25 DBA-Niederlande 2012: Antragstellung i.d.R. nur im Ansässigkeitsstaat, Möglichkeit von Schiedsverfahren auch bei vorliegenden Gerichtsentscheidungen, Möglichkeit der Ver...