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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Art. 25 Abs. 1—5 DBA-Niederlande 2012 weitgehend übereinstimmend mit Art. 25 OECD-MA vor Änderung 2017. Art. 25 des DBA vom , in Kraft getreten am , entspricht fast vollständig dem damaligen Stand des Art. 25 OECD-MA. Das neue DBA und damit auch der neue Verständigungsartikel ist nach Art. 33 Abs. 2 des DBA-Niederlande 2012 anzuwenden auf am oder nach dem im Abzugsweg erhobene Steuern und im Übrigen auf Steuerjahre, die am oder nach dem beginnen. Bei Abschluss des DBA 2012 bestanden die folgenden zwei kleineren Abweichungen vom OECD-MA: Art. 25 Abs. 4 DBA-Niederlande 2012 weicht insofern von Art. 25 Abs. 4 OECD-MA ab, als der Zusatz „gegebenenfalls auch durch eine aus ihnen oder ihren Vertretern bestehende gemeinsame Kommission“ nicht aufgenommen wurde. In der Schiedsklausel des DBA-Niederlande 2012 ist eine Art. 25 Abs. 5 Satz 2 OECD-MA entsprechende Bestimmung, wonach ein Schiedsverfahren nicht eingeleitet werden kann, wenn bereits eine Gerichtsentscheidung über den Fall ergangen ist, nicht enthalten. Durch die Änderu...

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