Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Bilaterale APA
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Empfehlungen der OECD zur Durchführung bilateraler APA. Soweit nationale Rechtsvorschriften — wie § 89a AO in Deutschland — vorhanden sind, richtet sich die Durchführung von bilateralen APA-Verfahren grundsätzlich nach den Regelungsinhalten dieser nationalen Rechtsgrundlage. Idealerweise kann ergänzend dazu auf eine die praktische Durchführung und den Abschluss des Verfahrens konkretisierende Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen werden. M.W.z. hat die deutsche Finanzverwaltung dazu einen neuen AEAO zu § 89a erlassen, der in Deutschland seither die entsprechende Verwaltungsvorschrift darstellt und S. 1766 das Merkblatt des BMF zu APA-Verfahren ersetzt. Ist hingegen keine entsprechende nationale Rechtsgrundlage vorhanden, wird die Verständigungsklausel des jeweiligen DBA als Rechtsgrundlage für bilaterale APA-Verfahren angesehen. Diese enthält allerdings keine Vorgaben für die Durchführung bilateraler APA-Verfahren. Wenn in diesem Fall auch auf der nationalen Ebene keine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Verfahrens vorhanden ist, best...