Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Überblick
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Einführung zur EU-Streitbeilegungsrichtlinie und EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz. Am hat der Rat der Europäischen Union die „Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union“ beschlossen (im Weiteren kurz: „EU-Streitbeilegungsrichtlinie“ oder „Richtlinie“). Die Richtlinie war bis zum umzusetzen (Art. 22 der Richtlinie). Die nationalen Umsetzungen sind inzwischen erfolgt, in Deutschland mit etwas Verspätung durch Gesetz vom als „EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz“, kurz EU-DBA-SBG. Die Richtlinie, und die Richtlinie umsetzend das EU-DBA-SBG, legen ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten fest, wenn diese Streitigkeiten „durch die Auslegung und Anwendung von Abkommen und Übereinkommen entstehen, welche die Beseitigung von Doppelbesteuerung von Einkommen und ggf. Vermögen vorsehen“ (Art. 1 der Richtlinie, § 1 Abs. 1 EU-DBA-SBG). Wie die Verfahren nach Art. 25 OECD-MA und nach EU-Schiedskonvention ist auch da...