Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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7. Nachträgliches Entfallen der Voraussetzungen
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Abbruch des Schiedsverfahrens. Ein begonnenes Schiedsverfahren endet ohne Schiedsspruch, wenn im Nachhinein die Voraussetzungen wieder entfallen. Das kann der Fall sein, wenn die zuständigen Behörden doch noch vor einem Schiedsspruch zu einer Verständigung über alle Fragen des Falls kommen oder wenn der Antragsteller den Antrag zurücknimmt. Der OECD-MK schlägt vor, das in der in Abs. 5 Satz 4 vorgesehenen Verständigungsvereinbarung über die Anwendung der Schiedsklausel ausdrücklich klarzustellen (Art. 10 OECD-MVV 2017, zuvor schon in Art. 20 der alten Musterverständigungsvereinbarung, allerdings dort noch ohne Erwähnung der Rücknahme des Antrags). Auch ohne ausdrückliche Regelung in der Verständigungsvereinbarung über die Anwendung der Schiedsklausel sollte sich aus Sinn und Zweck des Schiedsverfahrens aber dieselbe Rechtsfolge ergeben. Insbesondere würde ein Pochen auf das Weiterführen eines einmal begonnenen Schiedsverfahrens trotz zwischenzeitlich erreichter Einigung der mit der Einführung der Schiedsklausel auch bezweckten ...