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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Entscheidung über Einleitung der bilateralen Phase des Verständigungsverfahrens

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Bemühen um Verständigung, wenn Einwendung begründet und selbst nicht zur Lösung in der Lage. Der Wortlaut des Abs. 2 Satz 1 besagt: Hält die angerufene zuständige Behörde die Einwendung für begründet und ist sie selbst nicht in der Lage, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, so wird sie sich bemühen, den Fall durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats zu regeln. Danach ist immer dann, wenn die Einwendung begründet (also abkommenswidrige Besteuerung gegeben bzw. zu erwarten, vgl. Rz. 130132) und die angerufene zuständige Behörde selbst nicht zur befriedigenden Lösung in der Lage ist (also die abkommenswidrige Besteuerung nicht durch Abhilfe im eigenen Staat beseitigt werden kann, vgl. Rz. 133135), ein Bemühen um bilaterale Verständigung vorgesehen. Das Bemühen um bilaterale Verständigung beginnt mit der Einleitung der bilateralen Phase des Verständigungsverfahrens (Einleitung bedeutet hier das Herantreten an die zuständige Behörde des anderen Staa...

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