Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Missbräuchliche Transaktion oder schwere Verstöße gegen innerstaatliches Recht
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Missbräuchliche Geschäftsvorfälle. In manchen Staaten wird der Zugang zum Verständigungsverfahren verweigert, wenn der dem Antrag zugrunde liegende Geschäftsvorfall als missbräuchlich angesehen wird (vgl. Art. 25 OECD-MK Rz. 26 Satz 1). Die OECD nimmt das zur Kenntnis, sieht aber — soweit das jeweilige DBA keine besonderen Vorschriften enthält — keine allgemeine Regel der Art, dass allein die Anwendung einer innerstaatlichen Missbrauchs- oder Umgehungsverhinderungsvorschrift einem Verständigungsverfahren entgegenstehen würde (vgl. Art. 25 OECD-MK Rz. 26 Satz 3). Noch deutlicher ist die Aussage im Abschlussbericht 2015 zu BEPS Aktion 14 (siehe oben Rz. 6): Danach gehört zum Mindeststandard für Verständigungsverfahren, zu dem sich OECD- und G20-Staaten sowie viele weitere Staaten bekennen, der Zugang zum Verständigungsverfahren (bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen), wenn in einem Fall Streit über die Frage besteht, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer abkommensrechtli...