Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensrecht
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Verhältnis zu Art. 3 Abs. 2 OECD-MA 2017. Seit dem OECD-MA verweist Art. 3 Abs. 2 auf die Möglichkeit, dass sich die zuständigen Behörden nach den Vorgaben gemäß Artikel 25 auf eine Bedeutung eines im Abkommen nicht definierte Ausdruck verständigen können. Die Neufassung soll Zweifel daran beseitigen, dass ein bilateral nach Art. 25 Abs. 3 Satz 1 zwischen den zuständigen Behörden vereinbartes Verständnis eines Ausdrucks des Abkommens jeder nationalen Begriffsbedeutung vorgeht. Vgl. dazu Rz. 231.
19
Verhältnis zu Art. 4 Abs. 2 Buchst. d. Art. 4 Abs. 2, die „tie breaker“-Regelung zur eindeutigen Bestimmung der Ansässigkeit von Personen mit Wohnsitz usw. in beiden Vertragsstaaten, verweist als letzte Möglichkeit, d.h. soweit die Ansässigkeit nicht nach Buchst. a, b oder c bestimmt werden kann, in Buchst. d auf eine Regelung der Frage durch die zuständigen Behörden im gegenseitigen Einvernehmen (vgl. Art. 4 Rz. 96 ff.). Es handelt sich um einen Verweis auf das in Art. 25 geregelte Verständigungsverfahren (vgl. Art. 4 OECD-MK Rz. 20). Ob es sich wirklich um ein beso...