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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

286

Umfang und Stand der Diskriminierungsverbote. Die Regelungen zur „Gleichbehandlung“ in Art. 24 DBA-Niederlande entsprechen dem aktuellen Wortlaut des Art. 24 OECD-MA, jedoch ohne eine Regelung entsprechend Art. 24 Abs. 4 Satz 2 OECD-MA. In Art. 24 Abs. 6 DBA-Niederlande befindet sich eine zusätzliche Regelung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von grenzüberschreitenden Beiträgen zur Altersvorsorge. Zum Staatsangehörigendiskriminierungsverbot und zum Diskriminierungsverbot fremdbeherrschter Unternehmen besteht eine Protokollerklärung.

287

Art. 24 Abs. 1 DBA-Niederlande. Das Staatsangehörigendiskriminierungsverbot, das in Art. 24 Abs. 1 DBA-Niederlande niedergelegt ist, entspricht Art. 24 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA und bis auf kleine Abweichungen redaktioneller Art auch Art. 24 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA. Eine Protokollerklärung ist relevant für Art. 24 Abs. 1 DBA-Niederlande.

288

Art. 24 Abs. 2 DBA-Niederlande. Das Verbot der Diskriminierung von Staatenlosen entspricht Art. 24 Abs. 2 OECD-MA.

289

Art. 24 Abs. 3 DBA-Niederlande. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot entspricht Art...

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