Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
283
Verbot der Diskriminierung von Staatenlosen. Das Verbot der Diskriminierung Staatenloser enthält nicht den Einschub „insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit“. Dies ist etwas überraschend, da das Staatsangehörigendiskriminierungsverbot im DBA-Luxemburg diesen Einschub enthält. Da der Einschub beim Staatsangehörigendiskriminierungsverbot wie auch der — hier fehlende — Einschub beim Diskriminierungsverbot von Staatenlosen lediglich eine Klarstellung ist, nämlich, dass sich nichtansässige Staatsangehörige bzw. Staatenlose nicht in gleichen Verhältnissen befinden wie ansässige Staatsangehörige eines Vertragsstaats (siehe Rz. 15), dürfte das Fehlen des Einschubs keine Konsequenzen für die Auslegung des Diskriminierungsverbots haben.
284
Schuldnerdiskriminierungsverbot. Das Schuldnerdiskriminierungsverbot bezieht sich ausdrücklich lediglich auf Lizenzgebühren und andere Entgelte; Zinsen sind entgegen dem Wortlaut des OECD-MA nicht erwähnt. Bei der Beschreibung des Vorrangs des Fremdvergleichsgrundsatzes ist Art. 11 Abs. 4 DBA-Luxemburg dann auch nicht erwähnt. Das läs...