Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
198
Staatsangehörigendiskriminierungsverbot. Es bestehen inhaltlich keine Abweichungen, die Konsequenzen haben könnten.
199
Kein Diskriminierungsschutz von Staatenlosen. Mangels entsprechender Regelung sind Staatenlose im Rahmen des bilateralen Verhältnisses zwischen Deutschland und China nicht in den Diskriminierungsschutz einbezogen.
200
Betriebsstättendiskriminierungsverbot. Es bestehen inhaltlich keine Abweichungen, die Konsequenzen haben könnten.
201
Von den Diskriminierungsverboten umfasste Steuerarten. Es bestehen inhaltlich keine Abweichungen, die Konsequenzen haben könnten.