Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Fremdbeherrschte Unternehmen
a) Kapitalmäßige Beteiligung
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Unternehmen, an denen eine kapitalmäßige Beteiligung bestehen kann. Unbestritten ist, dass eine kapitalmäßige Beteiligung an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bestehen kann. Ebenso unbestritten ist andererseits, dass an einem Einzelunternehmen keine Beteiligung am Kapital bestehen kann. Unterschiedliche Auffassungen bestehen hinsichtlich der Frage, ob bzw. inwieweit Personengesellschaften in den Schutzbereich des Art. 24 Abs. 5 fallen. Der BFH hat diese Frage 2003 offengelassen. Überwiegend wird dies grundsätzlich bejaht, teilweise aber auch grundsätzlich verneint. Auch die Auffassung, die Personengesellschaften grundsätzlich vom Schutzbereich umfasst sieht, beschränkt dies auf die Besteuerung der Personengesellschaft selbst, und auch nach dieser Auffassung greift Art. 24 Abs. 5 nicht ein, wenn und soweit die Personengesellschafter selbst abkommensberechtigt sind. Die Auffassung, die grundsätzlich eine Anwendung des Art. 24 Abs. 5 bei Personengesellschaften ablehnt, bejaht die Anwendung, wenn un...