Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Unmittelbar geschützter Personenkreis

131

Unternehmen. Schutzobjekt ist das Unternehmen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. c bezieht sich der Ausdruck „Unternehmen“ auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit. Privatpersonen sowie Forst- und Landwirte können sich nicht auf das Schuldnerdiskriminierungsverbot berufen. Umfasst ist seit Streichung des Art. 14 in 2000 auch die Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit (siehe auch Art. 3 Abs. 1 Buchst. h). Unterscheiden DBA noch zwischen Unternehmensgewinnen und Gewinnen aus selbstständiger Arbeit, fallen Letztere nicht in den Schutzbereich von Art. 24 Abs. 4.

132

Unternehmen eines Vertragsstaats. Schutzobjekt ist nicht das ausländische, sondern das inländische Unternehmen (vgl. auch Art. 3 Abs. 1 Buchst. d). Geschützt ist somit ein Unternehmen hinsichtlich der Besteuerung, die der Vertragsstaat durchführt, in dem das Unternehmen selbst ansässig ist.

Daten werden geladen...