Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Personenbezogene Besteuerungsmerkmale (Abs. 3 Satz 2)
125
Wirkungsweise von Art. 24 Abs. 3 Satz 2 OECD-MA. Die Wirkungsweise von Art. 24 Abs. 3 Satz 2 ist umstritten. Die Rspr., die OECD und Teile der Literatur sehen in dieser Regelung den Ausdruck einer grundlegenden Einschränkung des Schutzbereichs des Betriebsstättendiskriminierungsverbots (vgl. Rz. 98). Diese Abgrenzung wird von Teilen der Literatur mit Hinweis insbesondere auf den Wortlaut von Art. 24 Abs. 3 Satz 2 abgelehnt. Art. 24 Abs. 3 Satz 2 ist demnach lediglich eine Einschränkung der Rechtsfolge aus Art. 24 Abs. 3 Satz 1 und bezieht sich ausschließlich auf Steuerfreibeträge, Steuervergünstigungen und Steuerermäßigungen, die ihre Grundlage im Personenstand oder in den Familienlasten des Steuerpflichtigen haben müssen. Daraus ergebe sich, dass sich diese Einschränkung nur auf die Besteuerung einer inländischen Betriebsstätte bezieht, soweit sie abkommensrechtlich einer oder mehreren natürlichen Personen zuzurechnen ist oder soweit an einer inländischen Betriebsstätte von Personengesellschaften natürliche Personen beteiligt sind. Sie g...