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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vergleichsmaßstab

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Ausüben einer gleichen Tätigkeit. Art. 24 Abs. 3 beschränkt sich auf das Verbot, die Betriebsstättentätigkeit ungünstiger zu behandeln als die gleiche Tätigkeit inländischer Unternehmen. Das Erfordernis des Ausübens einer gleichen Tätigkeit ist i.S. eines allgemeinen Vergleichbarkeitserfordernisses weit auszulegen. So sind insbesondere regulierte und unregulierte Bankgeschäfte keine „gleiche Tätigkeit“ i.S. von Art. 24 Abs. 3 OECD-MA (Art. 24 Rz. 37 OECD-MK). Ebenso liegt keine gleiche Tätigkeit vor bei der Gewährung von Vorteilen gegenüber öffentlichen Rechtsträgern des besteuernden Staats und der Gewährung von Vorteilen gegenüber (inländischen) gemeinnützigen Einrichtungen (vgl. Art. 24 Rz. 38 OECD-MK). Auch wird verlangt, dass das Vergleichsunternehmen im selben Wirtschaftszweig wie die Betriebsstätte tätig ist. Dies ist z.B. ein Aspekt bei speziellen steuerlichen Regelungen ausländischer Schiff- und Luftfahrtunternehmen (Pauschalbesteuerung).

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Vorliegen gleicher Verhältnisse. Der OECD-MK (Art. 24 OECD-MK Rz. 3) weist darauf hin, dass für Art. 24 Abs. 3...

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