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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Inländische Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens

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Schutzgegenstand. Schutzgegenstand ist die Betriebsstätte. Die Auslegung des Begriffs „Betriebsstätte“ bestimmt sich nach Art. 5. Die Rechtsform des Unternehmens, das die Betriebsstätte unterhält, ist irrelevant. Die Beteiligung eines Unternehmens des einen Vertragsstaats an einer Tochtergesellschaft des anderen Vertragsstaats wird von Art. 24 Abs. 5 und nicht von Art. 24 Abs. 3 umfasst.

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Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat. Die Betriebsstätte muss sich im anderen Vertragsstaat befinden, als das ausländische Unternehmen ansässig ist (siehe hierzu Rz. 88). Eine Betriebsstätte eines Einzelunternehmers kann sich sowohl in dem Vertragsstaat, in dem das Einzelunternehmen als solches Unterhalten wird, als auch in dem Vertragsstaat, in dem eine Betriebsstätte des Einzelunternehmens unterhalten wird, befinden. Es genügt für die Anwendbarkeit des Betriebsstättendiskriminierungsverbots, dass eine der beiden Möglich S. 1519 keiten im anderen Vertragsstaat realisiert ist. Eine Personengesellschaft kann sowohl eine Geschäf...

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