Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. EU-Recht/Völkerrecht
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Allgemeines Völkerrecht. Nach h.M. ist bisher ein allgemeines völkerrechtliches Diskriminierungsverbot, zumindest soweit nicht Völkerrechtssubjekte unmittelbar diskriminiert werden, lediglich für den Bereich der elementaren Menschenrechte anerkannt. Es wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass Art. 24 spezifisch steuerrechtlich wirkende Diskriminierungsverbote regelt, die für das Steuerrecht die Frage obsolet machen, inwieweit ein Diskriminierungsverbot Teil des allgemeinen Völkerrechts ist.
29
Erbschaft- und Schenkungsteuer-DBA. Diskriminierungsverbote befinden sich i.d.R. auch in Erbschafts- und Schenkungsteuer-DBA. Diese sind formal neben den DBA-Diskriminierungsverboten anwendbar, stimmen jedoch zumeist weitgehend mit diesen überein oder verweisen — ggf. mit einigen Konkretisierungen — auf diese.
30
Freundschafts-, Handels- und/oder Konsularverträge. (Steuerliche) Diskriminierungsverbote können sich auch in Freundschafts-, Handels- und/oder Konsularverträgen befinden. Soweit Letztere auf steuerliche Vorschriften Anwendung finden, e...