Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Allgemeine Prinzipien der DBA-Diskriminierungsverbote
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OECD-MK 2008. Mit der Fassung des OECD-MK 2008 wurden einige allgemeine Anmerkungen in den Kommentar eingefügt, die für die Anwendung aller DBA-Diskriminierungsverbote Bedeutung haben (Art. 24 OECD-MK Rz. 1—4). Sie legen den OECD-Konsens hinsichtlich des Umfangs und Grenzen der DBA-Diskriminierungsverbote dar. Inwieweit die Rspr. und die Literatur diese allgemeinen Prinzipien aufgreifen werden, muss sich im Einzelnen noch zeigen.
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Kein Verbot der mittelbaren Diskriminierung (Art. 24 OECD-MK Rz. 1). Nicht jede unterschiedliche Behandlung stellt eine Diskriminierung dar. Diskriminierungsverbote i.S. des Art. 24 OECD-MA befassen sich lediglich mit den spezifischen, dort beschriebenen Sachverhalten. Dies schließt grundsätzlich das Konzept der mittelbaren Diskriminierung aus. Es ist jedoch zwischen einer verdeckten Form der Diskriminierung und der mittelbaren Diskriminierung zu unterscheiden. Ersteres stellt eine verbotene Diskriminierung dar. Dies soll verhindern, dass Staaten lediglich z.B. das („verbotene“) Kriterium der N...