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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Deutschland als Ansässigkeitsstaat

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Art. 23 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 und 2 DBA-USA (Freistellungsmethode). Bezieht eine in Deutschland ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach dem DBA in den USA besteuert werden oder sind sie nach Art. 10 Abs. 3 von der US-Steuer befreit, vermeidet Deutschland die Doppelbesteuerung grds. nach Art. 23 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 durch Steuerfreistellung (zum Schachtelprivileg s. Rz. 219), soweit sie nicht unter Art. 23 Abs. 3 Buchst. b DBA-USA fallen (dazu Rz. 220) und nicht die Voraussetzungen der in Art. 23 Abs. 4 DBA-USA enthaltenen Switch-Over-Klauseln (dazu Rz. 221) erfüllt sind, insbesondere die USA nicht durch ihr innerstaatliches Recht an der Besteuerung gehindert werden (einfache Subject-to-Tax-Klausel, dazu allg. Rz. 76, speziell Rz. 221). Der in Art. 23 Abs. 3 Buchst. a Satz 2 DBA-USA vorgesehene Progressionsvorbehalt bezieht sich nach dem Wortlaut auf sämtliche nach dem Abkommen freizustellenden Einkünfte und Vermögenswerte, d.h. auch auf solche, die bereits nach einer Verteilungsnorm mit abschli...

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