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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Deutschland als Ansässigkeitsstaat

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Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DBA-Schweiz (Freistellungsmethode). Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Schweiz enthält die Voraussetzungen, unter denen Deutschland bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte von der deutschen Steuer auszunehmen hat (Freistellungsmethode). Anders als in den deutschen DBA üblich, listet Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Schweiz die freizustellenden Einkünfte und Vermögenswerte explizit auf. Freizustellen sind gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA-Schweiz die Einkünfte aus einer schweizerischen Betriebsstätte i.S.v. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz, die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen einer schweizerischen Betriebsstätte i.S.v. Art. 6 Abs. 4 DBA-Schweiz sowie die Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen einer schweizerischen Betriebsstätte i.S.v. Art. 13 Abs. 1 und S. 1479 Abs. 2 DBA-Schweiz. Einschränkende Voraussetzung ist jedoch, dass die schweizerische Betriebsstätte selbst bestimmte „aktive“ Tätigkeiten ausführt (sog. Aktivitätsvorbehalt). Wie in zahlreichen anderen deutschen DBA au...

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