Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Konsequenzen
97
Keine wesentlichen Abweichungen im Bereich der Steuern vom Einkommen. Die Abweichungen vom OECD-MA in Art. 2 DBA-Niederlande sind für die Steuern vom Einkommen sprachlicher Art und führen zu keinen inhaltlichen Änderungen. Soweit das Abkommen über das OECD-MA hinaus auch die Länder der Vertragsstaaten als taugliche Steuergläubiger aufzählt, wird dadurch der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nicht erweitert, da die Länder Gebietskörperschaften der Vertragsstaaten sind (vgl. Rz. 17).
S. 200
98
Keine Ausweitung auf Steuern vom Vermögen. Im Gegensatz zum OECD-MA umfasst der sachliche Anwendungsbereich des DBA-Niederlande nicht die Steuern vom Vermögen. Auch bei einer Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland wäre diese somit vom DBA-Niederlande nicht umfasst.