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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Überblick

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Systematik. Der Methodenartikel des DBA-Luxemburg 2012 geändert durch Änderungsprotokoll v. sieht die an den Ansässigkeitsstaat gerichtete Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögenswerten vor, wenn Deutschland (Art. 22 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012, dazu Rz. 175 ff.) bzw. Luxemburg (Art. 22 Abs. 2 DBA-Luxemburg 2012, dazu Rz. 174) im Einzelfall Ansässigkeitsstaat ist. Es besteht insoweit Methodenkongruenz, als Deutschland und Luxemburg grds. von der Freistellungsmethode als Regelfall ausgehen (Art. 22 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. a DBA-Luxemburg 2012) und hiervon nur für bestimmte Einkünfte zugunsten der Anrechnungsmethode keinen Gebrauch machen (Art. 22 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. b DBA-Luxemburg 2012). Nach dem herkömmlichen Abkommensverständnis in älteren DBA stellt Deutschland als Ansässigkeitsstaat die aus dem anderen Vertragsstaat stammenden Einkünfte und Vermögenswerte von der inländischen Steuer frei, die nach dem Abkommen im anderen Vertragsstaat „besteuert werden können“ und der Methodenartikel für die fraglichen ...

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