Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Überblick
166
Systematik. Der Methodenartikel des DBA-Kanada sieht die an den Ansässigkeitsstaat gerichtete Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögenswerten vor, wenn Kanada (Art. 23 Abs. 1 DBA-Kanada, dazu Rz. 167) bzw. Deutschland (Art. 23 Abs. 2 DBA-Kanada, dazu Rz. 168 ff.) im Einzelfall Ansässigkeitsstaat ist. Es besteht insoweit keine Methodenkongruenz, als Deutschland von der Freistellungsmethode als Regelfall ausgehend (Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA-Kanada) nur für bestimmte Einkünfte keinen Gebrauch macht (Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-Kanada), während Kanada für die Einkünfte, die nach dem Abkommen in Deutschland besteuert werden können, im Wesentlichen die Anrechnungsmethode verwendet (vgl. Art. 23 Abs. 1 DBA-Kanada). Angesichts des sehr umfangreichen Katalogs anrechnungsrelevanter Einkünfte (vgl. Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-Kanada) ist der Anwendungsbereich der Freistellungsmethode bei Verteilungsnormen mit offener Rechtsfolge erheblich eingeschränkt. Aus Sicht Deutschlands sind bei Anwendung der Freistellungsmethode zudem verschiedene, diese bes...