Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Abkommensrechtliche Einschränkungen der Freistellungsmethode
a) Subject-to-Tax-Klauseln
73
Begriff und Funktion. Die Freistellungsmethode des Art. 23A Abs. 1 ist so formuliert („[...] und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen im anderen Vertragsstaat besteuert werden, [...]“), dass der Ansässigkeitsstaat grds. die Freistellungsmethode auch dann anzuwenden hat, wenn der Quellenstaat aus welchen Gründen auch immer (z.B. aufgrund seines innerstaatlichen Steuerrechts oder eines negativen Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts) sein ihm nach den Verteilungsnormen vorbehaltenes Besteuerungsrecht tatsächlich nicht ausübt. Insoweit wird den entsprechend formulierten DBA ein Verbot virtueller Doppelbesteuerungen entnommen, welches grds. auch doppelte Nichtbesteuerungen bzw. Niedrigbesteuerungen in Kauf nimmt (vgl. Systematik Rz. 12 f.). Das OECD-MA sieht selbst keine Klausel vor, nach der die Freistellung der fraglichen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat von der Steuerpflicht oder der tatsächlichen bzw. effektiven Besteuerung im anderen Vertragsstaat abhän...