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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Rechtsentwicklung

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Geringfügige inhaltliche Änderungen seit OECD-MA 1963. Art. 23A/B haben seit dem OECD-MA 1963 überwiegend nur geringfügige inhaltliche Änderungen erfahren, die sich in der Auslagerung der Regelung zum Progressionsvorbehalt in einen eigenständigen Art. 23A Abs. 3 bzw. Art. 23B Abs. 2 durch das OECD-MA 1977, die Einfügung des Art. 23 Abs. 4 durch das OECD-MA 2000 und die Ergänzung eines Klammerzusatzes durch das OECD-MA 2017 erschöpfen. Die Regelung des Progressionsvorbehalts in eigenen Absätzen des Art. 23A/B diente v.a. dazu, dessen Anwendbarkeit auch für die Fälle zu gewährleisten, in denen die Freistellung im Ansässigkeitsstaat nicht (erst) auf Art. 23A beruhte, sondern abschließend (bereits) auf einer entsprechenden Verteilungsnorm mit abschließender Rechtsfolge (dazu Rz. 46). Die zuvor in Art. 23A Abs. 1 OECD-MA 1963 enthaltene Regelung vermochte die Anwendung des Progressionsvorbehalts nur für die originär nach Art. 23A angeordneten Fälle der Steuerfreistellung im Ansässigkeitsstaat sicherzustellen. Der erst am eingefügte Art. 23A Abs. 4 beruht auf den ...

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