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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

97

Art. 21 Abs. 1 DBA-China i.d.F. v. . Art. 21 Abs. 1 DBA-China entspricht Art. 21 Abs. 1 OECD-MA.

98

Art. 21 Abs. 2 DBA-China i.d.F. v. . Art. 21 Abs. 2 DBA-China entspricht inhaltlich Art. 21 Abs. 2 OECD-MA. Die Regelung findet aber noch Anwendung auf Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit, wenn sie von einem in einem Vertragsstaat ansässigen Empfänger durch eine in dem anderen Vertragsstaat gelegene feste Einrichtung bezogen werden und nicht aus unbeweglichem Vermögen stammen. Insoweit ist Art. 14 DBA-China vorrangig anzuwenden.

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