Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

96

Keine materiellen Konsequenten. Die Formulierungsabweichung in Art. 21 DBA-Belgien hat keine materielle Bedeutung, so dass Art. 21 DBA-Belgien auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf Drittstaateneinkünfte anwendbar ist (vgl. auch Rz. 10). Im Hinblick auf den fehlenden Art. 21 Abs. 2 OECD-MA geht aus dem BFH-Urt. v. zum DBA-Schweiz hervor, dass die Grundsätze dieser Norm auch für Abkommen entsprechend gelten, die keine korrespondierende Regelung vorsehen. Dies insbesondere deswegen, weil sich der Betriebsstättenvorbehalt unmittelbar aus Art. 7 Abs. 1 OECD-MA ergibt und damit Art. 21 Abs. 2 OECD-MA lediglich eine deklaratorische Bedeutung hat (vgl. Rz. 69). Folglich ist der Betriebsstättenvorbehalt gem. Art. 21 Abs. 2 OECD-MA auch im Rahmen der Auslegung des Art. 21 DBA-Belgien zu berücksichtigen.

Daten werden geladen...